Ein Kind gilt dann als legasthen, wenn es
- trotz gesunder Sinnesorgane,
- regelmäßigen Unterrichts und
- einer normalen bis überdurchschnittlichen Intelligenz,
- eine deutlich geringere Lese-Rechtschreib-Leistung hat, als aufgrund der vorhandenen Intelligenz zu erwarten wäre.
Konkret wird dann eine Legasthenie attestiert, wenn die Lese-Rechtschreib-Leistung um zwei Standardabweichungen (Prozentränge) geringer ist als die Intelligenzleistung.
Der pädagogische Zugang orientiert sich vor allem an der Rechtschreibleistung. Diese kann durch einen genormten Rechtschreibtest (z. B. Salzburger Rechtschreibtest) oder anhand der Schulunterlagen festgestellt werden.
Die Orientierung an den Schulunterlagen hat eine sehr hohe Praxisrelevanz. Sie spiegeln die Probleme des Kindes wesentlich besser, als die „punktuelle Aufnahme“ durch einen Rechtschreibtest, der meist unter Aufregung zustande kommt.
Für die Orientierung an den Schulunterlagen spricht, dass für die Leistungsbeurteilung in Legasthenieerlässen die typisch legasthenen Fehler beschrieben sind. Beispiel aus dem Erlass des Wiener Stadtschulrates: „Richtlinien für die Berücksichtigung legastheniebedingter Fehler in der Leistungsbeurteilung“ (aktuell gültiger Erlass vom 6. Febr. 2002):
„Bei schriftlichen Leistungsfeststellungen sind nur einmal als Fehler zu werten:
- Unterschiedliche Fehlschreibungen eines bestimmten Wortes (unsicheres Speicherbild) (z. B. *Sesel, *Sessl, *Seßl, *Seßel für Sessel = 1 Fehler).
- Gehäuftes Auftreten von Umstellungen, Weglassungen und Hinzufügungen von Buchstaben sind nur ein Fehler, solange die Wörter erkennbar sind (z. B. –nug statt –ung oder *Kilngel oder *Knilgel statt Klingel).
- Unsicherheiten in der Lenis- und Fortisschreibung in Anlaut und Auslaut (sie können auf eine akustische Unterscheidungsschwäche hinweisen).
Ähnliche Wörter mit unterschiedlicher Bedeutung (z. B. viel – fiel) können häufig wegen eines “Schaltfehlers“ nicht unterschieden werden; die Fehlschreibungen sollen als “leichte Fehler“ gewertet werden, an ihrer Behebung ist verstärkt zu arbeiten (semantisch-kognitiv).
Bei Häufungen von Fehlern soll nach Kategorien gesucht und jede Kategorie nur einmal gewertet werden (z. B. häufige oder ständige Kleinschreibung von Nomen, ständig fehlende Schärfung). Die Häufung von legastheniebedingten Fehlern soll auf jeden Fall Anlass zur Kategorisierung der Fehler geben.
Jede Häufung von Fehlern aus mehreren Fehlerkategorien ist ein Hinweis auf eine mögliche Legasthenie. In solchen Fällen möge das Einvernehmen mit den ausgebildeten Legastheniebetreuerinnen und -betreuern (entweder schulintern oder über die Arbeitsgemeinschaft bzw. über die Schulpsychologie-Bildungsberatung) hergestellt werden.“
Die Wahl des Zugangs hängt von der Zielsetzung ab. Bei der Beantragung einer staatlichen finanziellen Unterstützung ist ein psychologisches Gutachten vorzulegen. Wenn es in erster Linie darum geht, dem Kind zu helfen, ist der pädagogische Zugang in Kombination mit der Überprüfung der zentralnervösen Wahrnehmung eine sehr gute, bewährte Möglichkeit.
Mit unserem Onlinetest kann - ab der 3. Schulstufe - anhand der Fehleranalyse der Verdacht auf eine Lese-Rechtschreib-Schwäche/Legasthenie bestätigt oder entkräftet werden.
Für die 1. und 2. Schulstufe können Sie mithilfe dieses Tests feststellen, in welchem Ausmaß das Kind Schreibschwierigkeiten hat.
Hinweis: Hier finden Sie den Legasthenie-Test für Erwachsene.